mar:val05Freedom to Operate

Sie stehen vor dem Launch. Auf wessen Patent stehen Sie?

mar:val prüft, wer Sie blockieren kann – Anspruch für Anspruch gegen Ihre Produktmerkmale, mit Umgehungsoptionen und der klaren Angabe, wo die Recherche endet.

Warum „nicht bewertet“ über „gering“ steht.

Klicken Sie die Liste durch. Sie ist nach hoch, mittel, nicht bewertet, gering sortiert – bewusst gegen die Schwere: Ein Anspruch, dessen Rechtsstand nie gegen ein Register geprüft wurde, ist eine offene Frage und kein geklärter Fall. Deshalb hat die dritte Zeile kein Ablaufdatum und kein entscheidendes Merkmal, und die vierte hat ihr „gering“ mit einem belegten Nein verdient.

Freedom to Operate · Befunde
Illustrativ · anonymisiert

Eine Liste von vier Patentinhabern, die den Prüfgegenstand blockieren könnten, sortiert nach hoch, mittel, nicht bewertet, gering, jeweils mit dem frühesten relevanten Ablaufdatum. Zum ausgewählten Inhaber wird die Merkmalsanalyse des entscheidenden Anspruchs gezeigt: je Beschränkung die betroffenen Produktmerkmale und ob der Prüfgegenstand sie praktiziert, dazu Einordnung, Handlungsoption und Umgehungsoption.

Umfang EP · US · CN · JP × Herstellen · Benutzen · Anbieten · Einführen
Teilweise Prüfung
Wer Sie blockieren kann

Sortiert nach hoch, mittel, nicht bewertet, gering – „nicht bewertet“ steht bewusst über „gering“.

Merkmalsanalyse
EP3149872B1 · EP · Anspruch 1
(a)Trägerelement mit AufnahmeF1Ja
(b)Sensoreinheit im TrägerelementF2·F3Ja
(c)Steuermodul mit AuswerteeinheitF4Ja
(d)Auswertung im Steuermodul selbstF4·F5JaEntscheidendes Merkmal
Anspruch kann das Produkt erfassenLizenz nehmen
Umgehungsoption
Trägerelement zweiteilig ausführen, damit Beschränkung (d) entfällt. Mehraufwand in der Montage, kein Materialpreiseffekt. Erneut prüfen, wenn die Teilungsanmeldung erteilt wird.

Nur ein Screening, kein Rechtsgutachten. Lassen Sie Entscheidungsgrundlagen anwaltlich prüfen.

Für wen
F&E & ProduktentwicklungPatentabteilungenVor dem MarkteintrittCorporate Development & M&ADue-Diligence-Teams

Was die Prüfung liefert

01

Merkmalsanalyse je Anspruch

Jede Anspruchsbeschränkung einzeln, abgebildet auf die Produktmerkmale, auf denen sie ruht. Eine Einordnung ohne Merkmalsanalyse ist von niemandem nachprüfbar.

02

Praxis statt Plausibilität

Je Beschränkung: ja, nein, vielleicht, unbekannt. Ein „Ja“ soll auf einem Beleg am Produkt selbst ruhen, und „vielleicht“ oder „unbekannt“ zählen als ungeklärtes Risiko – nie als dessen Abwesenheit.

03

Vier von fünf Einordnungen heißen nicht „blockiert“

Anspruch kann das Produkt erfassen, Grenzfall ungeklärt, Merkmal nicht vorhanden, außerhalb des Umfangs, unzureichende Nachweise. Der Unterschied ist die eigentliche Aussage.

04

„Nicht bewertet“ ist eine Antwort

Ist der Rechtsstand nicht gegen ein Register geprüft, wird der Befund als „nicht bewertet“ gespeichert – unabhängig davon, was die Analyse vorschlug. Das erzwingt der Code, nicht eine Richtlinie.

05

Umgehungsoption ist Pflicht

Zu jedem hohen und mittleren Befund mindestens eine – mit technischem und kommerziellem Trade-off, überprüfbarer Anforderung, Auslöser für die Wiedervorlage und dem Hinweis, welches neue Risiko sie schafft.

06

Wer Sie blockieren kann

Je Inhaber: wie viele hohe und wie viele mittlere Befunde, das früheste relevante Ablaufdatum und die betroffenen Jurisdiktionen – zusammengefasst auf eine Zeile.

07

Handlungsoption je Befund

Lizenz nehmen, Inhaber übernehmen, technisch umgehen, beobachten, Rechtsbestand angreifen oder keine Maßnahme. Dazu eine gerankte Maßnahmenliste, in der auch „anwaltliche Prüfung“ steht.

08

Rechtsstand mit Stichtag

Je Anspruch: geprüft oder nicht, mit Quelle und Datum. Ausgewiesen wird, bei wie vielen der analysierten Ansprüche der Stand tatsächlich verifiziert ist; älter als sechs Monate wird zur erneuten Prüfung markiert.

09

Vollständige oder teilweise Prüfung

Der Status wird aus den gespeicherten Zeilen abgeleitet, nicht vom Modell erfragt – mit einer Liste „Was fehlt“, wenn ein Schritt der Methodik nicht durchlaufen wurde.

Warum das Screening seine Grenzen selbst benennt

Der gefährlichste Fehler einer FTO-Recherche ist nicht ein übersehenes Patent, sondern ein ungeprüfter Befund, der als unbedenklich durchgeht. Dagegen wird hier nicht appelliert, sondern gesperrt.

Die Daten hinter mar:val ansehen
  • Ungeprüfter Rechtsstand oder unzureichende Nachweislage ergeben zwingend „nicht bewertet“ – die Einordnung wird überschrieben und die Überschreibung zurückgemeldet.
  • „Gering“ ist einer belegten Lücke mit verifiziertem Rechtsstand vorbehalten – ein „gering“ auf ungeprüftem Rechtsstand wird zu „nicht bewertet“ überschrieben.
  • „Nicht bewertet“ sortiert über „gering“: eine offene Frage ist kein geklärter Fall.
  • Der Umfang ist ausgewiesen – die tatsächlich geprüften Jurisdiktionen und die Handlungsformen. Ein leerer Umfang wird abgewiesen; ein Screening gilt nie als weltweit.
  • Vollständige gegenüber teilweiser Prüfung wird aus den Daten abgeleitet, mit ausgewiesener Lückenliste.

Was Sie jetzt wahrscheinlich fragen

Nein, und das Produkt sagt es selbst auf jedem Befund: nur ein Screening, kein Rechtsgutachten. Es zeigt, wer blockieren könnte, wie stark und bis wann – und wo die Recherche aufhört. „Anwaltliche Prüfung“ ist eine der Maßnahmen, die es selbst vorschlägt.

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